Für dieses vom DARC anerkannte Diplom sind Verbindungen mit Amateurfunk-Stationen in 50 verschiedenen Städten nachzuweisen, in denen es einen internationalen Verkehrsflughafen gibt.
Aus dem Land des Antragstellers darf nur eine QSL angerechnet werden. Alle 6 Kontinente müssen vertreten sein.
Zugelassen sind alle Amateurfunkbänder und alle Betriebsarten. Es zählen nur Verbindungen mit Feststationen ab dem 1. Januar 1973.
Das Diplom wird verliehen für Verbindungen nur in Telegrafie, nur auf den VUS(UKW)-Bändern oder “Mixed” (Bänder und Betriebsarten). Einen Sticker „Digital“ gibt es nur für Diplome als PDF-File.
Der Diplomantrag wird mit GCR-Liste und der Diplomgebühr an den DIG-Diplommanager geschickt oder über das DARC DCL-System beantragt.
Das Diplom wurde auf der DARC-Hauptversammlung 1979 anerkannt.
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