Aus Anlass der Vereinigung beider deutscher Staaten stiftet die Diplom Interessen Gruppe (DIG) dieses vom DARC anerkannte Diplom, das von allen lizenzierten Funkamateuren und SWLs beantragt werden kann.
Für den Diplomantrag müssen aus jedem deutschen Bundesland fünf Amateurfunkstationen unter Benutzung von mindestens zwei verschiedenen Bändern gearbeitet bzw. gehört werden (also insgesamt 80 Stationen). Jedes Rufzeichen darf nur einmal im Diplomantrag aufgeführt werden. Es gibt keine
Band- oder Betriebsartenbeschränkung und alle Verbindungen nach dem 3. Oktober 1990 sind gültig.
Die 16 deutschen Bundesländer (in Klammern DARC-Distrikts-Kennbuchstaben oder Hinweise):
Baden-Württemberg (A, P)
Niedersachsen (H, I)
Bayern (B, C, T, U)
Nordrhein-Westfalen (G, L, N, O, R)
Berlin (D)
Rheinland-Pfalz (K)
Brandenburg (Y)
Saarland (Q)
Bremen (nur Städte Bremen + Bremerhaven)
Sachsen (S)
Hamburg (nur Stadt Hamburg)
Sachsen-Anhalt (W)
Hessen (F)
Schleswig-Holstein (M)
Mecklenburg-Vorpommern (V)
Thüringen (X)
Das Diplom wird verliehen für Verbindungen nur in Telegrafie, nur auf den VUS(UKW)-Bändern oder “Mixed” (Bänder und Betriebsarten). Einen Sticker „Digital“ gibt es nur für Diplome als PDF-File.
Der Diplomantrag wird mit GCR-Liste und der Diplomgebühr an den DIG- Diplommanager geschickt.
Das Diplom wurde auf der DARC Herbstversammlung im November 1990 anerkannt.
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