Willkommen bei der DIG › Forum › Diplominformationen › DIG Diplome › W-DIG-M
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 2 Jahren von
DF6QP aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
-
15. Februar 2023 um 15:32 Uhr #4573
DF1KA
TeilnehmerHallo,
laut Ausschreibung zählen für das W-DIG-M alle Verbindungen mit Stationen in der Mitgliederliste. Wie sieht das aber in den folgenden Fällen aus:
Verbindung mit einem Mitglied, das inzwischen verstorben ist
Verbindung mit einem Funkamateur zu einer Zeit in der er Mitglied war, der aber inzwischen ausgetreten ist
Verbindung mit einem Funkamateur, bevor er/sie Mitglied geworden ist?
Ich sage schon mal Danke für alle Antworten.
Helmut van Kan, DF1KA, DIG 988
-
17. Februar 2023 um 16:09 Uhr #4578
DF6QP
TeilnehmerHallo Helmut,
im Auftrag von Werner DH1PAL, der der Manager dieses Diplomes ist, schreibe ich Dir folgende Antwort:
Verbindungen mit verstorbenen zählen bis zu ihrem sk-Datum.
Verbindungen mit inzwischen ausgetretenen zählen bis zu ihrem Austrittsdatum.
Verbindungen mit Mitgliedern zählen auch in der Zeit wo sie noch kein Mitglied waren.
Ich hoffe Deine Fragen sind damit beantwortet, wenn nicht bitte noch einmal melden.
Ansonsten vy 73 de
Ulla DF6QP DIG-Kassiererin
-
19. Oktober 2023 um 16:41 Uhr #4967
Waldemar
TeilnehmerHallo Ulla,
habe gerade den obigen Beitrag gelesen und bin sehr erstaunt darüber, dass für das W-DIG-M Verbindungen mit DIG-Mitgliedern nur bis zu ihrem sk-Datum zählen.
Das ist mir neu. Ich sammle ja noch für die UKW-Plakette. Da zählen doch DIG-Mitglieder je 1 Punkt, aber sk-Mitglieder sogar 2 Punkte. Ist das nicht ein Widerspruch? Für Diplome zählen sie NICHT, aber für die Plakette gleich doppelt?
Wenn ich dann die 1000 Mitglieder für DIG-Trophy 1000 sammle, da muss ich mich ja beeilen, damit ich mal an die 1000 heran komme, bevor sie mir wegsterben.-
19. Oktober 2023 um 16:55 Uhr #4968
DF6QP
TeilnehmerHallo Waldemar,
das ist vielleicht etwas missverständlich formuliert, das QSO muß bis zu seinem sk-Datum sein, Du kannst das natürlich auch später einreichen. Da die Rufzeichen ja von der Behörde wieder neu vergeben werden, sollte das nur heißen das man eben darauf achten muß, das man nicht mit dem neu vergebenen Call eine Verbindung einreicht, es sei denn er ist inzwischen auch DIGer geworden.
Ich hoffe dass das nur klar geworden ist.
-
-
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.