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19. Oktober 2023 um 16:55 Uhr
#4968
DF6QP
Teilnehmer
Hallo Waldemar,
das ist vielleicht etwas missverständlich formuliert, das QSO muß bis zu seinem sk-Datum sein, Du kannst das natürlich auch später einreichen. Da die Rufzeichen ja von der Behörde wieder neu vergeben werden, sollte das nur heißen das man eben darauf achten muß, das man nicht mit dem neu vergebenen Call eine Verbindung einreicht, es sei denn er ist inzwischen auch DIGer geworden.
Ich hoffe dass das nur klar geworden ist.